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Empfehlungen für Lehrbetrieb und Prüfungen an der Fakultät SLK (COVID19)

Überblick (Stand: 27.04.2020)

Präsenzlehrveranstaltungen sind verschoben, die TU Dresden ist im Notbetrieb. Bei allen dringenden Fragen im Zusammenhang Covid19/Corona melden Sie sich bitte direkt beim Krisenstab unter corona@tu-dresden.de.

Die akademische Lehre soll nach den vorhandenen Möglichkeiten aufrechterhalten und kreativ gestaltet werden – probieren und finden Sie neue Möglichkeiten und gestatten Sie sich und den Studierenden in dieser Phase auch Fehler in Planung und Umsetzung. Für die Unterstützung und Koordinierung entsprechender Angebote bieten Simon Meier-Vieracker, Jochen Plikat und ich ein umfangreiches Tutorial an, das stets aktualisiert wird: https://lingdrafts.hypotheses.org/1520Bitte sehen Sie im Moment von elektronischen Rückfragen ab, ich informiere zeitnah unter https://t.me/aktuelleinformationen und unter https://twitter.com/alexanderlasch. Außerdem erhalten Sie E-Mails über den Dekanatsverteiler.

Informationen

Lehre

  • Die Lehre im Bereich der Geisteswissenschaften wird im Sommersemester größtenteils in digitalen Formaten realisiert.
  • Für die Koordination der Lehramtsstudiengänge zeichnet das ZLSB verantwortlich, die fachbezogenen Inhalte werden seitens der Fakultät SLK bereitgestellt.
  • Veranstaltungen, die mit dem LaSuB zu koordinieren sind, liegen im Verantwortungsbereich des LaSuB.

Abmeldung und Beurlaubung von Studierenden

  • Bei Rückfragen bzgl. Abmeldungen ist in den entsprechenden Ordnungen festgehalten, dass plausibel zu begründen ist, weshalb Studierende nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Dieser Fall trifft hier zu – eine Krankmeldung und ein Attest sind nicht notwendig. Aus wichtigem Grund (Krankheit) ist der Rücktritt von Prüfungsleistungen möglich. Zur Entlastung des Gesundheitssystems wird von der Pflicht zur Vorlage eines Attestes verzichtet. Eine formlose Mail an das Prüfungsamt reicht aus.
  • Weisen Sie Studierende auch auf die Möglichkeit der Beurlaubung hin.

Prüfungen

  • Alle gegenständlichen (z.B. schriftlichen) Präsenzprüfungen sind abgesagt. Negative Konsequenzen für Studierende werden abgewendet. Angemeldete Studierende müssen nicht tätig werden. In Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss darf auf alternative Prüfungsarten
    (ohne Präsenz) ausgewichen werden. Rechtliche Unsicherheiten sind bekannt und werden in Kauf genommen.
  • Über nicht gegenständliche (z.B. mündliche) Präsenzprüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Diese werden entweder abgesagt oder virtuell durchgeführt.
  • Für andere schriftliche Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Essays etc.) gilt eine Fristunterbrechung. Alle Prüfungsleistungen, die Sie bis zum 31.03.2020 einreichen müssen, können Sie auch bis 3 Wochen nach Wiedereröffnung der SLUB bei den Prüfer:innen abgeben (siehe unten SLUB). Grundlage hierfür ist die auf 3 Wochen aufgerundete Zeitspanne ab Schließung der SLUB (14.03.2020) bis zum Ende der Einreichungsfrist (31.03.2020). Falls Aufgabenstellungen Teile enthalten, die nur in den Räumen der TU Dresden bearbeitet werden können und falls diese Räume nicht zugängig sein sollten, so kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigem Grund formlos beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Nachteile für Studierende sollen ausgeschlossen werden. 
  • Der Prüfungsausschuss bleibt die zuständige Instanz in Prüfungsfragen. Bei allen durch Corona bedingten Vorgängen wird ein kulanter Umgang angeraten. Prüfungsausschüsse sollen bis zur Wideraufnahme des Präsenzlehrbetriebs virtuell zusammenkommen und abstimmen.
  • Schriftliche Prüfungsleistungen werden digital als PDF bei den Prüferinnen und Prüfern eingereicht. Dies gilt auch für wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die zugleich an das betreffende Prüfungsamt gesendet werden. Bitte geben Sie dafür im Betreff Ihrer Mail das folgende Kürzel an: #PL_Nachname Studierende:r_Nachname Prüfer:in. Eine ausgedruckte Version kann nach dem Ende des Notbetriebs nachgereicht werden.
  • Bitte beachten Sie die darüber hinaus die Hinweise des gemeinsamen akademischen Prüfungsamts (Anmeldung von Abschlussarbeiten, Fristenbriefkasten usw.): https://tu-dresden.de/gsw/phil/studium/pruefungsamt-phf-slk/pruefungsamt.
  • Alle Entscheidungen bzgl. der mündlichen und schriftlichen Prüfungen im Staatsexamen für die Lehramtsstudiengänge liegen beim LaSuB. Bitte informieren Sie sich dort direkt oder beim ZLSB, das den aktuellen Stand vom LaSuB an Sie weitergibt.

SLUB

Die SLUB bleibt ab Samstag, den 14.03.2020, inkl. aller Zweigbibliotheken geschlossen.

Die Teilöffnung der SLUB (SLUB to go) ab dem 27.04.2020 versteht die Fakultät nicht als “Öffnung der Fachbibliothek(en)”. Deshalb ist die Abgabefrist für Ihre wissenschaftlichen Arbeiten davon nicht betroffen. Wir kommunizieren Ihnen, in Rücksprache mit der SLUB, zeitnah, wenn sich an dieser Lage etwas ändert.

Veranstaltungen

Ab 18. März 2020 sind bis auf Widerruf alle Veranstaltungen abzusagen.

Gremien

In Gremien, die via Videokonferenzsystemen zusammentreten, dürfen Beschlüsse gefasst werden.

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